Ein Startup braucht Geld. Das ist eine korrekte, einfache Aussage, oder? Aber woher kommt das Geld? Zunächst einmal gibt es organisches und anorganisches Wachstum. Organisches Wachstum (bootstrapping) erklärt die Prozesse der Firmengründung ohne externe Finanzierung. Grundsätzlich unterstützt der Gründer die gesamte Unternehmung mit seinem Privatvermögen und seinen Ersparnissen.
Dies funktioniert in der Regel recht gut, wenn der Gründer über den finanziellen Puffer verfügt, bis das Unternehmen eine besondere Phase erreicht, in der es höhere Geldsummen von externen Investoren benötigt, um skalieren zu können.
In solchen Fällen kann eine Vielzahl von externen Finanzierungen angebracht sein. Für die Seed-Phase und alles, was sich in den späteren Phasen (Serie A, B, usw.) befindet, können Risikokapitalgesellschaften ein großer Gewinn sein.
Für wirklich junge Unternehmen in der Pre-Seed-Phase oder direkt nach den Gründungsprozess können Business Angels, Family Offices und Startup Accelerators auch Geld zur Verfügung stellen, um diesen Unternehmen in der Frühphase beim Wachstum zu helfen. Dennoch gibt es eine Methode der externen Finanzierung, die stark unterschätzt wird - öffentliche Zuschüsse.
Zuerst eine gute Nachricht: Es gibt rund 2000 verschiedene Zuschüsse, die von der deutschen Regierung, der EU und regionalen Regierungen, wie dem Freistaat Sachsen oder der Stadt Leipzig, bereitgestellt werden.
Diese hohe Zahl hat den Nachteil, dass sich Gründerinnen und Gründer von der großen Vielfalt der Fördermittel oft überfordert fühlen. Es gibt zwei Formen der öffentlichen Förderung.
Die eine Form ist die Gewährung von liquiden Mitteln mit einem subventionierten Zinssatz und Garantien. Die andere Form sind nicht rückzahlbare Barmittel / Zuschüsse.
Wir sprechen hier von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. In der Regel verlangen die Förderorganisationen von den Antragstellern einen eigenen Anteil an der Finanzierung, in der Regel 50%.
Ausnahmen sind von der Wissenschaft initiierte (Startup-) Projekte. Bei diesen Projekten stellt der Eigenanteil die investierte Zeit der Personen dar. Die Richtlinien in diesen Förderprogrammen sind sehr streng und müssen unter allen Umständen eingehalten werden.
Im Grunde reduziert sie sich auf Berichts- und Nachweispflichten, dass das, was der Empfänger zugesagt hat, auch eingehalten wird. Es sollte vernünftig und durchführbar sein.
Grundsätzlich kann jede Person, die ein Unternehmen gründen möchte einen Antrag bei der Förderinstitution stellen. Es ist jedoch ratsam, vor und während der Antragstellung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um Zeit und Mühe zu sparen.
Insbesondere Sachsen bietet im Rahmen der landespolitischen und innovationsorientierten Ausrichtung attraktive Förderprogramme für Existenzgründer an. Wir stehen Existenzgründungswilligen mit Rat und Tat zur Seite und tragen dazu bei, das sächsische Gründungsklima auch für die nächste Förderperiode ab 2021 attraktiv zu halten.
Dieser Artikel soll den Prozess der Suche nach dem richtigen Zuschuss erleichtern.
Das EXIST-Programm ist eine bekannte Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Studierenden oder wissenschaftlichen Mitarbeitern helfen soll, eine wissenschaftliche Idee Wirklichkeit werden zu lassen.
Im Durchschnitt erhalten 59% aller sächsischen Antragsteller die Förderung erfolgreich. Über einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten die Gründer jeweils zwischen 1.000,00€ - 3.000,00€ pro Monat (je nach Ausbildungsstand; Master, PhD) und bis zu 30.000,00€ für Sachaufgaben. Im Durchschnitt verlost EXIST 120.000,00€ pro Förderung.
Im Durchschnitt erhalten 59% aller sächsischen Antragsteller die Förderung erfolgreich.
Voraussetzungen für den Antrag:
In der Regel bewirbt sich die Hochschule im Namen der Gründer um das EXIST-Stipendium. An der Antragstellung sind sowohl die Universität als auch die Gründer gleichberechtigt beteiligt. Um sich zu bewerben, müssen die folgenden 6 Schritte durchlaufen werden:
Der PTJ Jülich wurde beauftragt, den gesamten Bewertungsprozess der Anträge für das EXIST-Programm durchzuführen. Falls die Bewerbung erfolgreich ist, erhält die Hochschule das Geld und leitet es weiter.
Während EXIST müssen mehrere Pflichtseminare besucht werden, um einen Entwurf des Geschäftsplans vorlegen zu können. Der endgültige Businessplan muss am Ende der 12-Monatsfrist vorliegen. Zusätzlich ist es möglich, aber nicht obligatorisch, das Unternehmen innerhalb dieser 12 Monate zu gründen.
Wichtige Hinweise zu EXIST:
Dieses Stipendium für technologieorientierte, innovative Unternehmen unterstützt Studenten, ehemalige und aktuelle Forschungsmitarbeiter, die bereit sind, ein innovatives Unternehmen zu gründen.
Außerdem muss der Haupt- oder Zweitwohnsitz in Sachsen liegen und das Unternehmen muss sich auf einen der beiden folgenden Bereiche konzentrieren:
Last but not least, einige abschließende Anforderungen:
Einige wichtige Anmerkungen zum Technologie-Gründerzuschuss (SAB):
Zunächst einmal erfordert eine Genehmigung Geduld. Die Bearbeitung eines Antrags dauert etwa 8-12 Wochen. Dazu gehören auch die obligatorischen Rückfragen der Bearbeiter. Das ist eine gute Sache, denn so können Standpunkte und Ideen detailliert formuliert werden und die Hilfe der Bearbeiter im Antrag berücksichtigt werden.
Der InnoStartBonus kann für Ausgründungen aus einem Unternehmen oder für Gründer verwendet werden, die nicht für den oben erwähnten “Technologie-Gründerzuschuss (SAB)” in Frage kommen.
Das Programm ist wie ein Wettbewerb aufgebaut. Zunächst ist ein Antrag mit einer Beschreibung der innovativen Idee erforderlich. Ein Expertengremium bewertet zweimal im Jahr die eingegangen Ideen und entscheidet, ob sie für eine Förderung in Frage kommen.
Ist der Entscheid gefallen, muss bei der SAB ein Antrag eingereicht werden, der innerhalb kürzester Zeit (ca. 4 Wochen) bearbeitet wird. Dieses Programm deckt nur die Lebenshaltungskosten der Gründerinnen und Gründer.
Wer:
Wie viel:
Voraussetzungen:
Wichtige Hinweise zu InnoStartBonus:
Gründer aus Hochschulen können sich auch bewerben, wenn der Forschungsanteil der Idee weniger als 15% beträgt. Aufgrund der Tatsache, dass die Jury nur zweimal im Jahr zusammentritt, empfiehlt es sich, die Idee frühzeitig einzureichen und gleichzeitig alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Damit ein Unternehmen aktiv innovativ tätig werden kann, benötigt es häufig Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die es selbst nicht erbringen kann. Aus diesem Grund bietet die “SAB Innovationsprämie” kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern an.
Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeit vor der Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovation, wie z. B.:
Ausgaben für externe umsetzungsorientierte Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf technischer Hilfe und Technologietransfer, die in erster Linie eine beratende Funktion haben und deren Hauptziel darin besteht, das Produkt, die Technik, die Dienstleistung auf den Markt zu bringen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure.
Anforderungen an Anbieter von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen:
Wie viel:
Wichtige Hinweise zur Innovationsprämie (SAB):
Sobald ein Produkt den MVP-/ Prototyp-Status erreicht hat, sollte das MEP-Programm des SAB in Betracht gezogen werden.
Ein marktfähiger Entwurf eines Produktes und seine Markteinführung kann manchmal viel Geld kosten. Hier setzt das MEP-Programm an und unterstützt die direkt zurechenbaren Kosten während der Einführungsphase mit einem Zuschuss.
Wie viel:
Bis zu 150.000,00 € (75% Anteil für Gründer)
Was könnte finanziert werden?
Wichtige Anmerkungen zur Markteinführung innovativer Produkte und Designs (MEP) (SAB):
Normalerweise sollte das Programm auch eine Bewerbung für eine Mitarbeiterstelle im Bereich Marketing und Design enthalten.
Personalkosten sind in diesem Zusammenhang in der Regel der größte Kostenpunkt. Wenn diese Position auf der Ebene des gültigen Tarifvertrages vergütet wird, kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % beantragt werden.
Im Rahmen des Mittelstandförderprogramms der Stadt Leipzig können innovative Existenzgründer bis zu 4.000,00 € als Bonus erhalten.
In the context of the “Mittelstandsförderprogramm” of the City of Leipzig, innovative founders can receive up to 4000€ as a bonus.
Requirements:
Bewerbungen werden das ganze Jahr über kostenlos beim Amt für Wirtschaftsförderung in Leipzig entgegengenommen.
Pro Jahr können bis zu 20 Unternehmen die Prämie erhalten, die auf einer Bewertung von Experten beruht, die viermal im Jahr die Antragsteller beurteilen.
Kriterien für die Beurteilung der Startups sind:
Diese 4.000,00 € stellen eine großartige und vergleichsweise wenig aufwendige Möglichkeit dar, von der Stadt Leipzig, dank ihres Strebens nach einer innovativen Zukunft, Mittel zu erhalten.
Dieses Programm soll jungen Unternehmen helfen, mehr Investitionen zu erhalten, indem es Investoren unterstützt. Ein privater Investor kann 20 % des Ausgabepreises seiner Investition zurückerhalten, wenn die Investition mindestens drei Jahre lang gehalten wird.
Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000,00 € zur Verfügung stellen. Wenn die Investition an das Erreichen eines Meilensteins gebunden ist, dann muss jede Zahlung mindestens 10.000,00 € betragen.
Anforderungen:
Prozess:
Die Anträge werden auf der Website gestellt. Nachdem alle erforderlichen Informationen eingegeben und der Antrag elektronisch abgeschickt wurde, muss er ausgedruckt und unterschrieben werden. Nachdem alle erforderlichen Überprüfungsdokumente beigefügt wurden, muss er an folgende Adresse gesendet werden:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Erforderliche Dokumente:
Das Programm ist, wenn es gewährt wird, für 6 Monate gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Besondere Fälle:
Wie viel:
Jedes Unternehmen kann für seine Aktienausgaben Mittel für Investitionen bis zu 3 Millionen Euro erhalten. Da der Zuschuss 20 % ausmacht, kann jedes Unternehmen maximal 600.000,00 € erhalten. Dieses Geld geht an die Investoren.
Wichtige Hinweise zur Investitionsförderung für innovative Gründer (BAFA):
Es ist sehr wichtig, dass der Geschäftszweck des zu gründenden innovativen Unternehmens Elemente für die Einordnung in die als innovativ geltenden Produktkategorien enthält.
Ein Beispiel für eine Anwendung: “Die Entwicklung, das Hosting, der Betrieb und Verkauf sowie die Lizenzierung von Softwarelösung mit der Bezeichnung “xxx”.
Die Softwarelösung berät xyz bei zyx. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Veräußern sowie die Verwaltung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft Managementaufgaben und weitere Dienstleistungen für Unternehmen, an denen sie beteiligt ist.”
Seit kurzem sind auch konvertierbare Darlehen mit einem maximalen Konversionshorizont von 15 Monaten und, was sehr wichtig ist, Anschlussfinanzierungen förderfähig. Die Änderung der Richtlinie ist für Investoren, die als Rechtsform nur eine UG (Unternehmensgesellschaft) benötigen, sehr spannend.
Damit sind alle möglichen sinnvollen Subventions-Konstellationen möglich.