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DIE 7 WICHTIGSTEN ÖFFENTLICHEN  ZUSCHÜSSE, AUF DIE EIN STARTUP IN DEUTSCHLAND ACHTEN MUSS

Geschrieben von Lennart Mehl | 14 September 2020

Ein Startup braucht Geld. Das ist eine korrekte, einfache Aussage, oder? Aber woher kommt das Geld? Zunächst einmal gibt es organisches und anorganisches Wachstum. Organisches Wachstum (bootstrapping) erklärt die Prozesse der Firmengründung ohne externe Finanzierung. Grundsätzlich unterstützt der Gründer die gesamte Unternehmung mit seinem Privatvermögen und seinen Ersparnissen.

Dies funktioniert in der Regel recht gut, wenn der Gründer über den finanziellen Puffer verfügt, bis das Unternehmen eine besondere Phase erreicht, in der es höhere Geldsummen von externen Investoren benötigt, um skalieren zu können.

In solchen Fällen kann eine Vielzahl von externen Finanzierungen angebracht sein. Für die Seed-Phase und alles, was sich in den späteren Phasen (Serie A, B, usw.) befindet, können Risikokapitalgesellschaften ein großer Gewinn sein.

Für wirklich junge Unternehmen in der Pre-Seed-Phase oder direkt nach den Gründungsprozess können Business Angels, Family Offices und Startup Accelerators auch Geld zur Verfügung stellen, um diesen Unternehmen in der Frühphase beim Wachstum zu helfen. Dennoch gibt es eine Methode der externen Finanzierung, die stark unterschätzt wird - öffentliche Zuschüsse.

Zuerst eine gute Nachricht: Es gibt rund 2000 verschiedene Zuschüsse, die von der deutschen Regierung, der EU und regionalen Regierungen, wie dem Freistaat Sachsen oder der Stadt Leipzig, bereitgestellt werden.

Diese hohe Zahl hat den Nachteil, dass sich Gründerinnen und Gründer von der großen Vielfalt der Fördermittel oft überfordert fühlen. Es gibt zwei Formen der öffentlichen Förderung.

Die eine Form ist die Gewährung von liquiden Mitteln mit einem subventionierten Zinssatz und Garantien. Die andere Form sind nicht rückzahlbare Barmittel / Zuschüsse.

Wir sprechen hier von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. In der Regel verlangen die Förderorganisationen von den Antragstellern einen eigenen Anteil an der Finanzierung, in der Regel 50%.

Ausnahmen sind von der Wissenschaft initiierte (Startup-) Projekte. Bei diesen Projekten stellt der Eigenanteil die investierte Zeit der Personen dar. Die Richtlinien in diesen Förderprogrammen sind sehr streng und müssen unter allen Umständen eingehalten werden.

Im Grunde reduziert sie sich auf Berichts- und Nachweispflichten, dass das, was der Empfänger zugesagt hat, auch eingehalten wird. Es sollte vernünftig und durchführbar sein.

Grundsätzlich kann jede Person, die ein Unternehmen gründen möchte einen Antrag bei der Förderinstitution stellen. Es ist jedoch ratsam, vor und während der Antragstellung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um Zeit und Mühe zu sparen.

Insbesondere Sachsen bietet im Rahmen der landespolitischen und innovationsorientierten Ausrichtung attraktive Förderprogramme für Existenzgründer an. Wir stehen Existenzgründungswilligen mit Rat und Tat zur Seite und tragen dazu bei, das sächsische Gründungsklima auch für die nächste Förderperiode ab 2021 attraktiv zu halten.

Dieser Artikel soll den Prozess der Suche nach dem richtigen Zuschuss erleichtern.

HIER IST EINE LISTE DER 7 WICHTIGSTEN ZUSCHÜSSE, DIE GRÜNDERIN UND STARTUPS IN LEIPZIG, SACHSEN UND DEUTSCHLAND ZUR VERF¨UGUNG STEHEN

1. EXIST Scholarship (BMWi)

Das EXIST-Programm ist eine bekannte Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Studierenden oder wissenschaftlichen Mitarbeitern helfen soll, eine wissenschaftliche Idee Wirklichkeit werden zu lassen.

Im Durchschnitt erhalten 59% aller sächsischen Antragsteller die Förderung erfolgreich. Über einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten die Gründer jeweils zwischen 1.000,00€ - 3.000,00€ pro Monat (je nach Ausbildungsstand; Master, PhD) und bis zu 30.000,00€ für Sachaufgaben. Im Durchschnitt verlost EXIST 120.000,00€ pro Förderung.

Im Durchschnitt erhalten 59% aller sächsischen Antragsteller die Förderung erfolgreich.

Voraussetzungen für den Antrag:

  • Der Antragsteller für das Stipendium sollte sich in der zweiten Hälfte des Studiums befinden oder der Abschluss eines Forschungsassistenten sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Die Zahl der Gründer sollte drei nicht überschreiten.
  • Das Startprojekt muss innovativ sein und in irgendeiner Weise mit der Technologie zusammenhängen.
  • Die Idee braucht einen starken USP.
  • Die Universität muss Teil des Gründungsnetzwerks sein und dem Gründer einen Mentor und einen Arbeitsort zur Verfügung stellen, mit der Verpflichtung, die Infrastruktur kostenlos zu nutzen.

In der Regel bewirbt sich die Hochschule im Namen der Gründer um das EXIST-Stipendium. An der Antragstellung sind sowohl die Universität als auch die Gründer gleichberechtigt beteiligt. Um sich zu bewerben, müssen die folgenden 6 Schritte durchlaufen werden:

  1. Die Gründer übergeben der Universität ihr Konzeptpapier.
  2. Die Gründer benennen einen Mentor aus der Universität.
  3. Das zuständige Startup-Netzwerk vermittelt einen geeigneten Coach, der die Gründer unterstützt.
  4. Die Universität muss nachweisen, dass sie Teil des Gründungsnetzwerks ist.
  5. DIe Gründer müssen an einem Beratungstermin mit der Gründungsinitiative der Universität teilnehmen.
  6. Die Hochschule leitet den Antrag an den federführenden Partner “PTJ Jülich” weiter.

Der PTJ Jülich wurde beauftragt, den gesamten Bewertungsprozess der Anträge für das EXIST-Programm durchzuführen. Falls die Bewerbung erfolgreich ist, erhält die Hochschule das Geld und leitet es weiter.

Was passiert, nachdem man die Finanzierung erhalten hat?

Während EXIST müssen mehrere Pflichtseminare besucht werden, um einen Entwurf des Geschäftsplans vorlegen zu können. Der endgültige Businessplan muss am Ende der 12-Monatsfrist vorliegen. Zusätzlich ist es möglich, aber nicht obligatorisch, das Unternehmen innerhalb dieser 12 Monate zu gründen.

Wichtige Hinweise zu EXIST:

  • Einige Elemente müssen bei der Bewerbung berücksichtigt werden. Zum Beispiel sollte der Teil “Innovation” sehr sorgfältig hervorgehoben werden.
  • Die Idee und/oder das Produkt sollten einen Bezug zur Wissenschaft haben. Gewerbliche Schutzrechte sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Es schadet nicht, die Patentierung zu planen.
  • Für eine Genehmigung ist ein homogenes Team, das sich eindeutig aus Know-how-Eigentümern zusammensetzt, das für die Einführung des Projekts geeignet ist, unbedingt erforderlich.
  • Oft ist der entscheidende Faktor für eine spätere Verbesserung ein externer Auftrag, z. B. zur Softwareentwicklung. Hier kann ein geplanter, bezahlter Einsatz eines Know-how-Eigentümers zu einem späteren Zeitpunkt von Vorteil sein.
  • Ein Projekt kann wirtschaftlich tragfähig sein, wenn es sich durch einen gut durchdachten Business Case mit ausreichend evaluierten Markt und Wettbewerb, sowie einer nachvollziehbaren Finanzplanung ausgezeichnet. Ein Nachteil sind zu viele Excel-Tabellen. Es lohnt sich zum Kern der Sache vorzudringen. Letztlich muss die Innovation ein bestehendes Problem lösen und einen echtene Mehrwert für einen ausreichend großen Markt bieten.
2. Technology founder grant (SAB)

Dieses Stipendium für technologieorientierte, innovative Unternehmen unterstützt Studenten, ehemalige und aktuelle Forschungsmitarbeiter, die bereit sind, ein innovatives Unternehmen zu gründen.

Wer sich bewerben darf:

Privatpersonen, die Teil eines Gründerteams von mindestens zwei Personen sind. Der Antragsteller muss einer der folgenden Gruppen angehören:
  • Absolvent einer Universität/Berufsakademie
  • Akademisches Personal einer Universität
  • Ehemaliges akademisches Personal mit einem Abschluss, der nicht älter als zehn Jahre ist

Außerdem muss der Haupt- oder Zweitwohnsitz in Sachsen liegen und das Unternehmen muss sich auf einen der beiden folgenden Bereiche konzentrieren:

  • Innovation in Bezug auf das Produkt oder den Prozess (technisch), die im eigenen Umfeld umgesetzt werden soll
  • Neue, innovative Dienstleistungen mit großem Nutzen für die Kunden und einen klaren USP

Last but not least, einige abschließende Anforderungen:

  • Die Gesellschaft darf nicht bereits gegründet sein. 
  • Mindestens einer der Gründer muss über ein gewisses wirtschaftliches Wissen verfügen.
  • Das Unternehmen ist ein kleines Unternehmen.
  • Mindestens 15% der Ausgaben müssen der Forschung und Entwicklung zugewiesen werden.
  • Die Gründer werden bisher noch nie durch dieses Stipendium unterstützt.
  • Die gesponserte Person muss eine Führungsposition in der gegründeten Firma haben.

Einige wichtige Anmerkungen zum Technologie-Gründerzuschuss (SAB):

Zunächst einmal erfordert eine Genehmigung Geduld. Die Bearbeitung eines Antrags dauert etwa 8-12 Wochen. Dazu gehören auch die obligatorischen Rückfragen der Bearbeiter. Das ist eine gute Sache, denn so können Standpunkte und Ideen detailliert formuliert werden und die Hilfe der Bearbeiter im Antrag berücksichtigt werden.

3. InnoStartBonus (SAB)

Der InnoStartBonus kann für Ausgründungen aus einem Unternehmen oder für Gründer verwendet werden, die nicht für den oben erwähnten “Technologie-Gründerzuschuss (SAB)” in Frage kommen.

Das Programm ist wie ein Wettbewerb aufgebaut. Zunächst ist ein Antrag mit einer Beschreibung der innovativen Idee erforderlich. Ein Expertengremium bewertet zweimal im Jahr die eingegangen Ideen und entscheidet, ob sie für eine Förderung in Frage kommen.

Ist der Entscheid gefallen, muss bei der SAB ein Antrag eingereicht werden, der innerhalb kürzester Zeit (ca. 4 Wochen) bearbeitet wird. Dieses Programm deckt nur die Lebenshaltungskosten der Gründerinnen und Gründer.

Wer:

  • Personen im Alter von mindestens 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Für Gründungsteams maximal 2 Mitglieder

Wie viel:

  • 1.000,00€ / Monat
  • 100,00€ Bonus für Kinder des Gründers
  • 2 Gründer zuschussfähig
  • Maximale Dauer: 12 Monate
  • Das Stipendium wird in gleichen monatlichen Zahlungen für die ersten 6 Monate ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten 6 Monate erfolgt in einer Zahlung. Die Bedingung für die zweite Zahlung ist die Gründung des Unternehmens.

Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht gegründet worden sein.
  • Das neu zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
  • Die Förderung kann nur einmal in Anspruch genommen werden, eine Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist nicht möglic

Wichtige Hinweise zu InnoStartBonus:

Gründer aus Hochschulen können sich auch bewerben, wenn der Forschungsanteil der Idee weniger als 15% beträgt. Aufgrund der Tatsache, dass die Jury nur zweimal im Jahr zusammentritt, empfiehlt es sich, die Idee frühzeitig einzureichen und gleichzeitig alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

4. Innovationsprämie (SAB)

Damit ein Unternehmen aktiv innovativ tätig werden kann, benötigt es häufig Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die es selbst nicht erbringen kann. Aus diesem Grund bietet die “SAB Innovationsprämie” kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern an.

Erstattungsfähige Ausgaben:

Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeit vor der Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovation, wie z. B.:

  • Marktforschung
  • Machbarkeitsstudien
  • Materialstudien
  • Studien zur Fertigungstechnik

Ausgaben für externe umsetzungsorientierte Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf technischer Hilfe und Technologietransfer, die in erster Linie eine beratende Funktion haben und deren Hauptziel darin besteht, das Produkt, die Technik, die Dienstleistung auf den Markt zu bringen.

  • Dienstleistungen im Bauwesen
  • Design-Dienstleistungen
  • Produkttest zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
  • Dienstleistungen des Labors
  • Vorbereitende Maßnahmen für die Zertifizierung

Nicht-erstattungsfähige Ausgaben:

    • Kauf von Maschinen, Ausrüstung, Hardware und Software
    • Interne Ausgaben des Antragstellers (z. B. Personal-, Material- und Reisekosten, Ausgaben für Verkauf und Werbung)
    • Honorare und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums
    • Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die intern durchgeführt werden

Anforderungen:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure.

Anforderungen an Anbieter von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen:

  • Aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und aus der Privatwirtschaft
  • Nationaler oder internationaler Anbieter
  • Kann ein Familienmitglied, Mitarbeiter oder angeschlossenes Unternehmen sein
  • Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen dürfen keine studentischen und wissenschaftlichen Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungen sind, und keine studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse usw.) umfassen.

Wie viel:

  • Für externe Dienstleistungen maximal 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben 
  • Bis zu zwei Innovationsboni pro Jahr
  • 20.000,00 € pro Jahr

Wichtige Hinweise zur Innovationsprämie (SAB):

    • Anträge müssen vor Beginn des zu finanzierenden Projekts gestellt werden.
    • Jeder unterzeichnete Liefer- oder Dienstleistungsvertrag in Bezug auf das Projekt gilt als Beginn.
    • Das Projekt kann nach Annahme gestartet werden.

5. MARKTEINFÜHRUNG INNOVATIVER PRODUKTE UND ENTWÜRFE (MEP) (SAB)

Sobald ein Produkt den MVP-/ Prototyp-Status erreicht hat, sollte das MEP-Programm des SAB in Betracht gezogen werden.

Ein marktfähiger Entwurf eines Produktes und seine Markteinführung kann manchmal viel Geld kosten. Hier setzt das MEP-Programm an und unterstützt die direkt zurechenbaren Kosten während der Einführungsphase mit einem Zuschuss.

Wie viel:

Bis zu 150.000,00 € (75% Anteil für Gründer)

Was könnte finanziert werden?

  • Produktdesign sowie unterstützende (externe) Designleistungen
  • Herstellung eines marktfähigen Massenproduktion-Musters oder einer Nullproduktionsserie
  • Aktionen, die der Vorbereitung der Markteinführung dienen, wie Standardisierungen und Zertifizierungen
  • Entwicklung eines produktbezogenen Vertriebs-/ Marketingkonzepts, Durchführung von Markterhebungen und Qualitäts-/ Mengentests
  • Erstellung und Produktion von produktspezifischen Werbematerialien

Wichtige Anmerkungen zur Markteinführung innovativer Produkte und Designs (MEP) (SAB):

Normalerweise sollte das Programm auch eine Bewerbung für eine Mitarbeiterstelle im Bereich Marketing und Design enthalten.

Personalkosten sind in diesem Zusammenhang in der Regel der größte Kostenpunkt. Wenn diese Position auf der Ebene des gültigen Tarifvertrages vergütet wird, kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % beantragt werden.

6. “Innovative Gründer” verliehen von der stadt leipzig

Im Rahmen des Mittelstandförderprogramms der Stadt Leipzig können innovative Existenzgründer bis zu 4.000,00 € als Bonus erhalten.

In the context of the “Mittelstandsförderprogramm” of the City of Leipzig, innovative founders can receive up to 4000€ as a bonus.

Requirements:

    • Kleine Gründerteams mit einem zukünftigen Firmenstandort in Leipzig
    • Die Gründung der Gesellschaft darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (entscheidend ist das Datum der Gewerbeanmeldung/ Eintragung ins Handelsregister)
    • Die Idee muss eine technische/ innovative/ kreativ-innovative Komponente haben oder zur Fusion mehrerer kleiner Unternehmen führen
    • Eine obligatorische Gründerberatung (z. B. SMILE, Accelerator-Programm, Industrie- und Handelskammer usw.) muss erfolgreich durchgeführt werden
    • Das Unternehmen ist das Hauptgeschäft des Gründers
    • Schaffung von Arbeitsplätzen im Auge
    • Im Allgemeinen soll eine erste Miete oder ein erster Kauf einer Immobilie realisiert werden (max. 3 Monate vorher)
    • Unternehmen, die von diesem Zuschuss ausgeschlossen sind, sind hier aufgeführt: http://www.leipzig.de/mittelstandsprogramm

Bewerbungen werden das ganze Jahr über kostenlos beim Amt für Wirtschaftsförderung in Leipzig entgegengenommen.

Pro Jahr können bis zu 20 Unternehmen die Prämie erhalten, die auf einer Bewertung von Experten beruht, die viermal im Jahr die Antragsteller beurteilen.

Kriterien für die Beurteilung der Startups sind:

    1. Innovationsgrad
    2. Verwendung für den Kunden
    3. Marktpotenzial
    4. Wettbewerb
    5. Konzept des Unternehmens
    6. Relevanz des Standortes

Diese 4.000,00 € stellen eine großartige und vergleichsweise wenig aufwendige Möglichkeit dar, von der Stadt Leipzig, dank ihres Strebens nach einer innovativen Zukunft, Mittel zu erhalten.

7. INVESTITIONSZUSCHUSS FÜR INNOVATIVE GRÜNDER (BAFA)

Dieses Programm soll jungen Unternehmen helfen, mehr Investitionen zu erhalten, indem es Investoren unterstützt. Ein privater Investor kann 20 % des Ausgabepreises seiner Investition zurückerhalten, wenn die Investition mindestens drei Jahre lang gehalten wird.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000,00 € zur Verfügung stellen. Wenn die Investition an das Erreichen eines Meilensteins gebunden ist, dann muss jede Zahlung mindestens 10.000,00 € betragen.

Anforderungen:

    • Das Unternehmen muss weniger als 50 Mitarbeiter haben.
    • Das Unternehmen muss jünger als 7 Jahre sein.
    • Es muss ein Unternehmen mit Hauptsitz in der EU sein.
    • Mindestens eine Zweigniederlassung (eingetragen im Handelsregister) oder eine Betriebsstätte in Deutschland.
    • Maximaler Jahresumsatz oder Bilanzsumme von 10 Millionen Euro.
    • Muss innovativ sein (einer der folgenden Punkte muss zutreffen):

Prozess:

Die Anträge werden auf der Website gestellt. Nachdem alle erforderlichen Informationen eingegeben und der Antrag elektronisch abgeschickt wurde, muss er ausgedruckt und unterschrieben werden. Nachdem alle erforderlichen Überprüfungsdokumente beigefügt wurden, muss er an folgende Adresse gesendet werden:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn

Erforderliche Dokumente:

    • Handelsregister-Auszug
    • Wenn Hauptsitz nicht in Deutschland -> Handelsregisterauszug für Zweigniederlassung oder Gewerbeanmeldung der Betriebsstätte
    • Im Falle eines Patents -> Kopie des Umschlags oder des Titelblatts der Patentschrift
    • Wenn Mittel für Forschung und Innovation erhalten wurden -> Kopie der Mitteilung über die Genehmigung oder Verpflichtung, aus der hervorgeht, dass sich die Unterstützung auf ein Forschungs- oder Innovationsprojekt bezieht
    • Falls durch EXIST oder ähnliche Programme finanziert -> Kopie der Bewilligungsmitteilung

Das Programm ist, wenn es gewährt wird, für 6 Monate gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.

Besondere Fälle:

  • Beteiligung des Investors an der Gründung eines Unternehmens 
  • Investor muss seine Anfrage zuerst senden
  • Das Unternehmen muss nach Abschluss der Gründungsurkunde (des Gesellschaftsvertrages) der Beteiligungsvereinbarung einen Antrag stellen
  • Das Unternehmen muss erklären, dass es sich um ein neu gegründetes Unternehmen handelt, bei dem ein Investor an der Gründung beteiligt ist
  • Die Antragsnummer des Investors muss angegeben werden
  • Der vollständige Antrag muss spätestens drei Monate nach der Antragstellung durch den Investor beim BAFA eingereicht werden

Wie viel:

Jedes Unternehmen kann für seine Aktienausgaben Mittel für Investitionen bis zu 3 Millionen Euro erhalten. Da der Zuschuss 20 % ausmacht, kann jedes Unternehmen maximal 600.000,00 € erhalten. Dieses Geld geht an die Investoren.

Wichtige Hinweise zur Investitionsförderung für innovative Gründer (BAFA):

  • Abschlussfinanzierung kann subventioniert werden
  • Wandelanleihen können auch subventioniert werden, sofern der Antrag des Unternehmens und des Investors vor Abschluss des Darlehensvertrags gestellt wurde und die Umwandlung innerhalb von 15 Monaten erfolgt
  • Der Investor kann entweder die Form einer GmbH oder UG (Unternehmensgesellschaft) haben

Es ist sehr wichtig, dass der Geschäftszweck des zu gründenden innovativen Unternehmens Elemente für die Einordnung in die als innovativ geltenden Produktkategorien enthält.

Ein Beispiel für eine Anwendung: “Die Entwicklung, das Hosting, der Betrieb und Verkauf sowie die Lizenzierung von Softwarelösung mit der Bezeichnung “xxx”.

Die Softwarelösung berät xyz bei zyx. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Veräußern sowie die Verwaltung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen.

Weiterhin übernimmt die Gesellschaft Managementaufgaben und weitere Dienstleistungen für Unternehmen, an denen sie beteiligt ist.”

Seit kurzem sind auch konvertierbare Darlehen mit einem maximalen Konversionshorizont von 15 Monaten und, was sehr wichtig ist, Anschlussfinanzierungen förderfähig. Die Änderung der Richtlinie ist für Investoren, die als Rechtsform nur eine UG (Unternehmensgesellschaft) benötigen, sehr spannend.

Damit sind alle möglichen sinnvollen Subventions-Konstellationen möglich.